Mandat und Vergütung

Das Mandat

Wenn Sie mir ein Mandat anbieten und ich den Auftrag annehme, kommt ein Vertrag zustande. Wir beraten zusammen, ob außergerichtlich oder gerichtlich und ferner wie vorzugehen ist. Ihre Entscheidung ist maßgeblich für das Vorgehen.

Die Vergütung

Die Vergütung richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Danach ist die Vergütung vom Streitwert abhängig, nicht jedoch vom Umfang der Tätigkeit oder der Schwierigkeit oder gar dem Erfolg. Das Gesetz verbietet grundsätzlich, die gesetzlichen Gebühren zu unterschreiten. Auf der anderen Seite reichen die gesetzlichen Gebühren in vielen Fällen nicht aus, um den erforderlichen Aufwand zu decken. Ich schlage Ihnen dann eine Vergütungsvereinbarung vor